Förderflugzeug 2020
Seit 2017 steht für eine individuelle Weiterbildung im Streckensegelflug ein Janus zu Verfügung. Interessierte Pilotinnen können sich bei Walter Eisele melden.
Das einsitzige Förderflugzeug, eine LS 4 steht ab 2020 wieder zur Verfügung. Die Bewerbungsphase ist bereits angelaufen.
Vergabemodus für die AMF Förderflugzeuge
Nach Maßgabe der Satzung des Vereins und der Erfüllung von § 2 „Zweck des Vereins“ hat der Vorstand des AMF e.V. zwei Förderflugzeug gekauft. Diese Flugzeuge werden zur Förderung von Nachwuchspilotinnen, die über kein eigenes Flugzeug verfügen und keinen Anspruch auf ein anderweitiges Förderflugzeug haben, eingesetzt. Es werden mit den AMF Förderflugzeugen gezielt Trainingsmaßnahmen der jeweiligen Pilotin unterstützt. Die geförderten Pilotinnen sollen in ihren Heimatvereinen aktiv das Vereinsleben mitgestalten. Der Vorstand behält sich eine Anfrage beim entsprechenden Verein vor.
Die Vergabe des Flugzeuges wird in folgenden Punkten geregelt:
• Die Pilotin ist Mitglied in einem Verein eines DAeC Landesverbandes. Sie ist Mitglied im AMF e.V.
• Fliegerische Voraussetzungen:
» mindestens 100 Stunden Flugzeit in einsitzigen Segelflugzeugen
» mindestens ein 300 km Dreieck, geflogen in einem einsitzigen Segelflugzeug
» Teilnahme an mindestens einem Wettbewerb als verantwortliche Pilotin
» Der Vorstand des AMF behält sich vor, sich über die fliegerischen Voraussetzungen beim Vereinsausbildungsleiter kundig zu machen.
• Die Vergabe für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen hat Vorrang.
• Antrag auf Ausleihung erfolgt nach einer Patenregel, d.h. auf Empfehlung des Vereinsausbildungsleiters der Pilotin, des Landestrainers oder eines Vorstandsmitgliedes des AMF.
• Die Auswahl anhand der Vergabeanträge und persönlicher Gespräche mit den Bewerberinnen, sowie die Vergabe-Entscheidung wird vom Vorstand des AMF e.V. getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung.
• Details für die Bereitstellung des Förderflugzeugs werden vertraglich geregelt.