Vergabe der Förderflugzeuge

Die (fliegerischen) Voraussetzungen zur Beantragung der LS4:

  • Die Pilotin ist Mitglied in einem Verein eines DAeC Landesverbandes. Sie ist Mitglied im AMF e.V.
  • mindestens 100 Stunden Flugzeit in einsitzigen Segelflugzeugen
  • mindestens ein 300 km Dreieck, geflogen in einem einsitzigen Segelflugzeug
  • Teilnahme an mindestens einem Wettbewerb als verantwortliche Pilotin

Der Vorstand des AMF behält sich vor, sich über die fliegerischen Voraussetzungen beim Vereinsausbildungsleiter kundig zu machen.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren:

  • Die Vergabe für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen hat Vorrang.
  • Antrag auf Ausleihung erfolgt nach einer Patenregel, d.h. auf Empfehlung des Vereinsausbildungsleiters der Pilotin, des Landestrainers oder eines Vorstandsmitgliedes des AMF.
  • Die Auswahl anhand der Vergabeanträge und persönlicher Gespräche mit den Bewerberinnen, sowie die Vergabe-Entscheidung wird vom Vorstand des AMF e.V. getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung.
  • Details für die Bereitstellung des Förderflugzeugs werden vertraglich geregelt.

Bewerbungsende für die Fördersaison 2024 ist der 30. November 2023.

Kirchheim, im September 2023
Der Vorstand des AMF e.V.

 

Anträge einreichen per E-Mail direkt bei Walter Eisele: we-walter.eisele(at)gmx.de

Aktuelles:

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Am Samstag den 01.04. trafen sich die Mitglieder des AMF-Fördervereins zur Mitgliederversammlung. Punkte der Agenda waren vor allem das anstehende „AMF Hexentreffen – Treffen der

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